Mitgliedschaft im BVMI
Mitglied sein, Zukunft gestalten – Gemeinsam stärker im Berufsverband!
Werde Mitglied im BVMI und profitiere von zahlreichen Vorteilen!
Der Berufsverband Medizinischer Informatiker e.V. unterstützt seine Mitglieder in folgenden Belangen:
- Zugang zu Informationen und Weiterbildungen
- Netzwerk und aktive Mitarbeit
- Veranstaltungen und Vergünstigungen
- Berufspoliitsche Unterstützung
Der Berufsverband der Medizinischen Informatiker repräsentiert und engagiert sich für die Interessen aller, die im Bereich der Medizinischen Informatik tätig sind. Seine Mitglieder verpflichten sich den ethischen Leitlinien, die das Fundament verantwortungsvoller und zukunftsorientierter Arbeit in der Medizinischen Informatik bilden.

Medizinische Informatik
Die Medizinische Informatik befasst sich mit der systematischen Verarbeitung, Speicherung und dem Transport von Informationen in Medizin und Gesundheitswesen.
Sie untersucht dort die Prinzipien der Informations-Verarbeitung und beschreibt, analysiert, konstruiert oder betreibt informationsverarbeitende Systeme.
Medizinische Informatiker arbeiten z. B. beim Informations-Management und als Verantwortliche für Informations-Systeme in den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, in der medizinischen Grundlagenforschung, bei der Entwicklung, Anpassung oder dem Vertrieb von Hard- und Softwaresystemen, als Unternehmensberater oder aber in der unmittelbaren Unterstützung von Patienten und des medizinischen Personals.
Mitglied werden
Mitgliedschaften und Beiträge
Die Mitgliedschaft im Berufsverband Medizinischer Informatiker bietet Ihnen eine Vielzahl an Vorteilen, wie z. B. den Zugang zu Informationen und Weiterbidlungen, Veranstaltungen und Kongresse sowie zahlreiche Vergünstigungen.
Studenten
Gratis Mitgliedschaft
Als Student assoziierter Studienfächer genießen Sie eine Gratis-Mitgliedschaft.
Studentisches Mitglied kann jeder Student fogender Studiengänge werden:
- Medizinische Informatik
- Informatik mit Nebenfach Medizin
- Informatik mit Anwendungsfach Medizinische Informatik oder Medizin
- Studiengänge mit Bezug zum Gesundheitswesen und Medizin werden.
Die Studentische Mitgliedschaft ist begrenzt:
-> auf ein „Erststudium“. Während „berufsbegleitender“ Studien ist keine Studentische Mitgliedschaft möglich
-> auf Vollendung des 30. Lebensjahres des Mitgliedes
-> auf die Dauer des „Erststudiums“ und für max. acht Jahre Studentische Mitgliedschaft im BVMI
ordentliches mitglied
€50
im Jahr
Ordentliche Mitglieder können werden:
- Inhaber des Zertifikats „Medizinische Informatik“
- Hochschulabsolventen mit Abschluß der Studiengänge: Medizinische Informatik, Informatik mit Anwendungsfach Medizinische Informatik, Informatik mit Nebenfach Medizin, (Es muß eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren vorliegen.)
- Hochschulabsolventen mit anderem Abschluß, die aufgrund einer mindestens vierjährigen Tätigkeit ausreichende Kenntnisse in Medizinischer Informatik nachweisen.
- Ordentliches Mitglied kann ebenfalls werden, wer beruflich auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik gemäß den Festlegungen in der Präambel arbeitet und dessen Tätigkeit eine inhaltliche Auseinandersetzung mit wesentlichen Bereichen der Medizinischen Informatik voraussetzt.
- Ärzte mit der Zusatzbezeichnung ‚Medizinische Informatik‘
- Personen, die sich auf dem Weg zum Zertifikat ‚Medizinische Informatik‘ befinden,
- Hochschulabsolventen mit anderem Abschluß, die aufgrund ihrer Tätigkeit ausreichende Kenntnisse in Medizinischer Informatik nachweisen
förderndes mitglied
Gestaffelt nach Mitarbeiterzahl
Als förderndes Mitglied unterstützen Sie die Ziele des Verbandes ideell und materiell.
Ehren-mitglied
Als Ehrenmitglied machen Sie sich um den Berufsverband besonders verdient.
Personen, die sich um den Berufsverband oder seine Ziele besonders verdient gemacht haben, können durch Beschluß des erweiterten Vorstandes die Ehrenmitgliedschaft zuerkannt bekommen.
Der erweiterte Vorstand kann einem früheren Präsidenten die Bezeichnung „Ehrenpräsident des Berufsverbandes Medizinischer Informatiker e.V.“ verleihen. Er erhält damit zugleich die Ehrenmitgliedschaft.